Garantiebedingungen


I. Definition

Küchen Schmidt (Garantiegeber) gewährt Ihren Kunden (Garantienehmer), sofern es sich  bei ihnen um Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, eine Garantie auf Möbel-/Holzteile von 10 Jahren und auf Elektroeinbaugeräte der Marken Siemens, Bosch, Miele und Liebherr eine Garantie von 5 Jahren. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung von 2 bzw. 5 Jahren hinausgeht hinsichtlich der Qualität, Sorgfalt der Verarbeitung und in der Funktionsweise. Von dieser Garantiezusage unberührt bleiben die gesetzlichen und durch die AGB ausgestalteten Gewährleistungsansprüche.

II. Zeitraum

Der Beginn der Garantie ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags und verlängert sich nicht nach der Vornahme einer Garantieleistung.

III. Allgemeine Garantiebedingungen

  1. Die Garantieleistung kann nur von Erstkäufern geltend gemacht werden und ist nicht übertragbar.
  2. Garantieleistungen können nur für Geräte geltend gemacht werden, die ihren Standort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  3. Die Garantieleistung kann nur nach Vorlage der Rechnung in Anspruch genommen werden.
  4. Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit schriftlich gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen. Der Garantienehmer hat hierbei die aufgetretenen Mängel konkret zu beschreiben und anzugeben, wann der Mangel festgestellt wurde. Bildaufnahmen sind hierbei u. U. hilfreich.
  5. Die Garantieleistung kann nur gewährt werden, wenn der Kaufgegenstand in einem haushaltsüblichen Privatgebrauch eingesetzt wird.
  6. Die Inanspruchnahme der Garantie hat keine Auswirkungen auf eine Verlängerung oder einen Neubeginn der Garantiezeit für eventuell weiter auftretende Mängel, auch nicht an den ausgetauschten oder reparierten Teilen.

IV. Besondere Garantiebedingungen Möbel-/Holzteile

  1. Die Garantie von 10 Jahren bezieht sich auf Küchenmöbel und Küchenmöbelteile, insbesondere auf Schrankkorpusse, Küchenschubladen, Fronten und Arbeitsplatten aus Holz.
  2. Garantiert wird, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Küchenmöbel frei von Konstruktionsfehlern, Material- und Herstellungsfehlern und Ausführungsfehlern ist.
  3. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Montage-, Gebrauchs-, Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und / oder Betriebsanweisungen, welche den mit Auslieferung der Ware grundsätzlich übergebenen herstellerseitigen Unterlagen zu entnehmen sind, wird explizit hingewiesen.

V. Besondere Garantiebedingungen Elektrogeräte

  1. Die Garantie von 5 Jahren bezieht sich auf Einbaugeräte der Marken Siemens, Bosch, Miele und Liebherr. Bei Geräten anderer Hersteller oder freistehenden Geräten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
  2. Garantiert wird, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Elektrogeräte frei von Konstruktionsfehlern, Material- und Herstellungsfehlern und Ausführungsfehlern ist.
  3. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Montage-, Gebrauchs-, Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und / oder Betriebsanweisungen, welche den mit Auslieferung der Ware grundsätzlich übergebenen herstellerseitigen Unterlagen zu entnehmen sind, wird explizit hingewiesen.

VI. Umfang der Garantie

  1. Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die aufgrund von Konstruktionsfehlern, Material- und / oder Herstellungsfehlern oder Ausführungsfehlern entstanden sind.
  2. Der Garantiegeber übernimmt während der Garantiezeit die Kosten der Reparaturen, die durch vom Garantiegeber autorisierten Kundendiensten vorgenommen werden und für die Wiederherstellung des Originalzustandes notwendig sind. In diesen Kosten sind die benötigten Ersatzteile, sowie die Anfahrt und Arbeitszeit des Kundendienstes enthalten. Die Lieferung von Betriebsmitteln, Verbrauchsstoffen und Zubehör sind nicht enthalten. Ebenso sind weiterführende Montage- und Transportkosten sowie mögliche weitere Folgekosten nicht in der Kostenübernahme enthalten.
  3. Die Garantieleistung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls, insbesondere anhand wirtschaftlicher und logistischer Gesichtspunkte, entweder am Sitz des Garantiegebers oder am Wohnsitz des Garantienehmers.
  4. Der Garantiegeber behält sich in jedem Fall vor, über die Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu entscheiden – hierbei besteht die Wahl zwischen Reparatur oder ganz oder teilweisem Austausch. Der Garantienehmer hat im Austauschfall optische Unterschiede aufgrund der Entwicklungen des Designs hinzunehmen.
  5. Sofern die beanstandete Ware nicht mehr verfügbar ist, wird der Garantiegeber gleichwertigen Ersatz leisten. Auch hier sind optische Unterschiede aufgrund der Entwicklungen des Designs hinzunehmen.
  6. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
  7. Kosten, die durch eine erkennbar unberechtigte Mängelrüge durch den Garantienehmer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

VII. Ausschlussbedingungen

Von dieser Garantie ausgeschlossen sind:

  1. Spülen, Armaturen/Mischbatterien, Abfallsammler, Beleuchtungs-anlagen, Arbeitsplatten aus anderem Material als Holz und freistehende Elektrogeräte. Dort gelten die jeweiligen Gewährleistungsfristen der entsprechenden Hersteller.
  2. Verschleißteile, Verbrauchmaterialien (Batterien, Filter etc.) und leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas oder Teile aus Gummi
  3. Ausstellungsprodukte, Zweite-Wahl-Artikel, Muster o.ä.
  4. Mängel, die aufgrund von gewerblicher oder unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßer Wartung / Pflege oder auf eine eigenmächtige Veränderung oder nicht sachgemäße Instandsetzung der Ware durch den Käufer oder Dritte entstanden sind
  5. Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der ausgehändigten Montage-, Gebrauchs-, Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und / oder Betriebsanweisungen zurückzuführen sind.
  6. Allgemeine Abnutzungserscheinungen (gebrauchsbedingter üblicher Verschleiß)
  7. Beschädigungen durch Fremdeinwirkung, insbesondere Schnitte und Kratzer
  8. Schäden durch Schlag- oder Stoßeinwirkungen
  9. Durch Hitze, Wasser oder Wasserdampf verursachte Schäden
  10. Beschädigungen durch Einsatz ungeeigneter und / oder unzulässiger Reinigungsmittel und oder ungeeignetem oder unzulässigem Werkzeug
  11. Veränderungen durch Umwelteinflüsse wie Licht, Luftfeuchtigkeit und / oder Temperatur
  12. Transportschäden
  13. Mangelfolgeschäden, wie Verdienstausfall o.ä.
  14. Schäden und Mängel, die im Zusammenhang mit der Projektierung, Vermessung und Montage entstehen, liegen außerhalb des Geltungsbereichs der Garantieerklärung

VIII. Sonstiges

Eine Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlichen Datenschutzes und ausschließlich zum Zwecke der Auftrags- und Garantiebearbeitung.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle gegenseitigen Ansprüche der Sitz des Verkäufers, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im Übrigen trotzdem Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine von den Parteien zu vereinbarende Ersatzregelung, die unter Ausräumung der Unwirksamkeitsgründe dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

Gültig für Kaufverträge ab 01.08.2022
Küchen Schmidt  08/2022 WS/CS